| Voraussetzungen der Mittelvergabe
Um in den Förderkreis der Ingeborg-Kolkmann-Stiftung aufgenommen werden zu können, sind folgende Unterlagen und Informationen der jeweiligen Tierschutz-Einrichtung erforderlich:
- Eine Ausfertigung der gültigen Vereins- oder Stiftungssatzung, in der Tierschutz als – möglichst alleiniger - Vereins- oder Stiftungszweck festgeschrieben ist.
- Eine Ausfertigung des aktuellen Freistellungsbescheids der Finanzbehörde zum Nachweis der Gemeinnützigkeit und der Zweckausrichtung.
- Informationen über die konkrete Tätigkeit der Tierschutz-Einrichtung.
Im Falle der Förderung durch die Ingeborg-Kolkmann-Stiftung hat die begünstigte Institution der Stiftung unmittelbar nach Zuwendung der Stiftungsgelder eine steuerlich gültige Spendenbescheinigung auszustellen.
Sollte die Tierschutz-Einrichtung andere gemeinnützige Nebenzwecke (z.B. Kunst) oder auch Tierschutz im Ausland fördern, ist in der Spendenbescheinigung zu versichern, dass die Fördergelder der Ingeborg-Kolkmann-Stiftung ausschließlich und tatsächlich für Zwecke des Tierschutzes in Deutschland verwendet werden.
Über die endgültige Mittelvergabe wird in der jährlichen Sitzung der Ingeborg-Kolkmann-Stiftung entschieden.