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Ingeborg Kolkmann Stiftung
Wer Tiere quält, ist unbeseelt,
und Gottes guter Geist ihm fehlt.
Mag noch so vornehm drein er schaun,
man sollte niemals ihm vertraun.

Johann Wolfgang von Goethe (1749 – 1832)
Stiftung zur Förderung des Tierschutzes

| Voraussetzungen der Mittelvergabe

Um in den Förderkreis der Ingeborg-Kolkmann-Stiftung aufgenommen werden zu können, sind folgende Unterlagen und Informationen der jeweiligen Tierschutz-Einrichtung erforderlich:

  1. Eine Ausfertigung der gültigen Vereins- oder Stiftungssatzung, in der Tierschutz als – möglichst alleiniger - Vereins- oder Stiftungszweck festgeschrieben ist.
  2. Eine Ausfertigung des aktuellen Freistellungsbescheids der Finanzbehörde zum Nachweis der Gemeinnützigkeit und der Zweckausrichtung.
  3. Informationen über die konkrete Tätigkeit der Tierschutz-Einrichtung.

Im Falle der Förderung durch die Ingeborg-Kolkmann-Stiftung hat die begünstigte Institution der Stiftung unmittelbar nach Zuwendung der Stiftungsgelder eine steuerlich gültige Spendenbescheinigung auszustellen.

Sollte die Tierschutz-Einrichtung andere gemeinnützige Nebenzwecke (z.B. Kunst) oder auch Tierschutz im Ausland fördern, ist in der Spendenbescheinigung zu versichern, dass die Fördergelder der Ingeborg-Kolkmann-Stiftung ausschließlich und tatsächlich für Zwecke des Tierschutzes in Deutschland verwendet werden.

Über die endgültige Mittelvergabe wird in der jährlichen Sitzung der Ingeborg-Kolkmann-Stiftung entschieden.

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