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Ingeborg Kolkmann Stiftung
Die Grausamkeit gegen die Tiere
ist der Pflicht des Menschen
gegen sich selbst entgegengesetzt

Immanuel Kant (1724 - 1804)
Stiftung zur Förderung des Tierschutzes

→ Die Ingeborg-Kolkmann-Stiftung


→ Der Stiftungszweck


→ Die Stiftungsorgane



 

| Die Ingeborg-Kolkmann-Stiftung

Die Ingeborg-Kolkmann-Stiftung mit Sitz in Wuppertal gehört zu den großen gemeinnützigen Stiftungen in Deutschland, die ausschließlich den Tierschutz fördern.

Sie ist eine selbständige Stiftung bürgerlichen Rechts, die nach dem Stiftungsgesetz Nordrhein-Westfalen errichtet wurde.

Die Genehmigung der Stiftung erfolgte am 19. März 1998 durch die Bezirksregierung Düsseldorf, veröffentlicht im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf am 9. April 1998, Seite 92.

Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.

Zweck der Stiftung ist „die Beschaffung von Mitteln zur Förderung des Tierschutzes durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts” (§ 2 Abs.2 der Stiftungssatzung).

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| Der Stiftungszweck

Förderung des Tierschutzes

Die Ingeborg-Kolkmann-Stiftung unterstützt finanziell vor allem gemeinnützige Tierschutzvereine, Tierheime und andere Tierstiftungen, die Tierschutz in ihrer täglichen Arbeit unmittelbar praktizieren.

Gefördert werden bevorzugt kleinere Institutionen, da diese erfahrungsgemäß ein geringeres Spendenaufkommen haben und daher stärker auf finanzielle Mittel angewiesen sind. Auch verlangt die Bewältigung außergewöhnlicher Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Brand, Sturm oder Hochwasser) von ihnen verhältnismäßig größere Anstrengungen. Zudem ist die Ingeborg-Kolkmann-Stiftung hierdurch flexibler in der Vergabe ihrer Fördermittel.

Regional werden ausschließlich Einrichtungen in Deutschland unterstützt, da die Verwendung von Stiftungsgeldern im Ausland nicht ausreichend kontrolliert werden kann. Außerdem bestehen bei Auslandsprojekten rechtlich und steuerlich erhöhte Mitwirkungs- und Beweisvorsorgepflichten, deren unzureichende Beachtung die Gemeinnützigkeit der Stiftung gefährden würde.

Die Förderwürdigkeit der Tierschutz-Institutionen wird durch die Ingeborg-Kolkmann-Stiftung anhand der formalen Fördervoraussetzungen und gegebenenfalls in tatsächlicher Hinsicht unmittelbar vor Ort geprüft.

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| Die Stiftungsorgane

Die Organe der Stiftung

Die Ingeborg-Kolkmann-Stiftung wird vertreten durch ihren Stiftungsvorstand, der aus zwei Personen besteht. Die Verwaltungstätigkeit obliegt einer Geschäftsführerin. Der Stiftungsrat kontrolliert als Aufsichtsgremium die Geschicke der Stiftung.
Die Geschäftsführung

  • Sylvia Pintarelli

Der Stiftungsvorstand

  • Ingeborg Kolkmann († 2000)
  • Michael Pintarelli
  • Justina Kaul (ab 2001)

Der Stiftungsrat

  • Dipl.-Kfm.Dr.jur. Teja Boedicker
  • Dipl.-Kfm. Frank Boedicker
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