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Ingeborg Kolkmann Stiftung
Die Grausamkeit gegen die Tiere
ist der Pflicht des Menschen
gegen sich selbst entgegengesetzt

Immanuel Kant (1724 - 1804)
Stiftung zur Förderung des Tierschutzes

| Tierhilfe durch Zustiftung

Die Vermögensverwaltung der Ingeborg-Kolkmann-Stiftung ist im Interesse des langfristigen Bestandes der Stiftung darauf gerichtet, das Stiftungsvermögen durch geeignete Maßnahmen zu erhalten. Die Stiftung ist darüber hinaus bestrebt, ihr Stiftungsvermögen als Grundlage für eine dauerhafte Mittelvergabe nicht nur durch Bildung gesetzlich zulässiger Rücklagen, sondern auch durch Zustiftungen Dritter zu stärken. Zustiftungen erhöhen im Gegensatz zu Spenden den Vermögensstock der Stiftung und kommen so über ihre Erträge langfristig den Tieren zugute. Zustiftungen an die Ingeborg-Kolkmann-Stiftung sind zudem steuerlich begünstigt.

Helfen auch Sie den Tieren durch eine Zustiftung an die Ingeborg-Kolkmann-Stiftung!

Die Erträge des Stiftungsvermögens werden nur für den satzungmäßigen Zweck der Stiftung verwendet.

Wir informieren Sie gern, fragen Sie uns! Zur Kontaktseite klicken Sie bitte hier

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